Was darfst du mit Klasse L fahren?
Die Klasse L ist die Fahrerlaubnis für land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen und erlaubt:
- Zugmaschinen (Traktoren) mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h — mit Anhänger reduziert auf 25 km/h
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h (z.B. Mähdrescher in der „L”-Variante, Stapler im Straßenverkehr)
- Klasse L ist bereits in der Klasse B enthalten — wer einen Auto-Führerschein hat, darf automatisch auch Klasse L fahren.
Voraussetzungen
- Mindestalter: 16 Jahre
- Sehtest und Erste-Hilfe-Kurs
- Antrag bei der Führerscheinstelle
Ablauf der Ausbildung
- Theoretischer Unterricht: 12 Doppelstunden Grundstoff + 2 Doppelstunden L-Zusatzstoff
- Praktische Ausbildung: Übungsstunden nach Bedarf — keine vorgeschriebenen Sonderfahrten
- Theorieprüfung beim TÜV
- Keine separate praktische Prüfung für Klasse L — wer ausschließlich die Klasse L erwirbt, legt nur die Theorieprüfung ab.
Für wen sinnvoll?
- Landwirtschaftliche Auszubildende und Hofnachfolger:innen, die früh selbstständig Hof- und Feldarbeit übernehmen wollen
- Forst- und Lohnunternehmer:innen mit jungem Personal
- Alle, die mit 16 schon mit dem Traktor zur Schule fahren möchten
Abgrenzung zu Klasse T
Wenn du mit mehr als 40 km/h fahren willst (moderne Traktoren bis 60 km/h) oder schwerere Anhängerkombinationen brauchst, benötigst du stattdessen die Klasse T — frag uns gerne nach einer Beratung.